09/03/2021
IM TRAUERFALL: DAS IST ZU TUN
Was nun?
-den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
-Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen
-den Bestatter anrufen 0202 - 254 70 70 (24 Stunden erreichbar)
-Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde
vorzulegen. In der Regel übernimmt der Bestatter die Beurkundung für die Angehörigen.
Doch auch der Bestatter benötigt dafür unbedingt folgende Unterlagen im Original:
-Personalausweis des Verstorbenen
-Todesbescheinigung (vom Arzt)
-Bei Ledigen zusätzlich: Geburtsurkunde
-Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch
-Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
-Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug
IM TRAUERFALL: DAS IST ZU TUN
-den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist